Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Wilhermsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 46

    91452 Wilhermsdorf

    Postanschrift

    Hauptstr. 46

    91452 Wilhermsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26774207770Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26774207770Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9102 9958-0

    Fax: +49 9102 9958-111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English