Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kalchreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 518344-0

    Fax: +49 911 518344-39

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English