Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Kalchreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 518344-0
Fax: +49 911 518344-39
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024