Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1

    91639 Wolframs-Eschenbach

    Postanschrift

    Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1

    91639 Wolframs-Eschenbach

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@wolframs-eschenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51329474832Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9875 9755-0

    Fax: +49 9875 9671

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English