Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechzeiten am Nachmittag und Termine nur vorheriger Vereinbarung.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457500786118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 404-310
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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