Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Sprechzeiten am Nachmittag und Termine nur vorheriger Vereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457500786118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-310

    Fax: +49 9861 404-309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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