Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Staffelstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    96231 Bad Staffelstein

    Postfachadresse

    Postfach 1208

    96226 Bad Staffelstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin mit unseren Mitarbeitern.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@bad-staffelstein.de

    De-Mail: info@bad-staffelstein.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50220004478Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9573 41-0

    Fax: +49 9573 41-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

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