Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Michelau i.OFr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    96247 Michelau i.OFr.

    Postfachadresse

    Postfach 1226

    96244 Michelau i.OFr.

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@gemeinde-michelau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42108133642Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42108133642Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 9707-0

    Fax: +49 9571 9707-27

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English