Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Michelau i.OFr.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1226
96244 Michelau i.OFr.
Kontakt
E-Mail: rathaus@gemeinde-michelau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42108133642Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42108133642Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 9707-0
Fax: +49 9571 9707-27
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024