Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Postanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@ebensfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0

    Fax: +49 9573 9608-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English