Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Stadt Schwarzenbach a.d.Saale - Standes,- Ordnungs-, Gewerbe und Rentenamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@schwarzenbach-saale.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/452068163926Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9284 933-722
Fax: +49 9284 933-50
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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