Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwarzenbach a.d.Saale - Standes,- Ordnungs-, Gewerbe und Rentenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 4

    95126 Schwarzenbach a.d.Saale

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    95120 Schwarzenbach a.d.Saale

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr


    Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@schwarzenbach-saale.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/452068163926Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9284 933-722

    Fax: +49 9284 933-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English