Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Regnitzlosau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@regnitzlosau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74107909690Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9294 94333-0
Fax: +49 9294 94333-28
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024