Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 2
95180 Berg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. 09293/9430.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/485401263931Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9293 943-0
Fax: +49 9293 943-22
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024