Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Bad Steben - Finanzverwaltung / Beitragswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    95138 Bad Steben

    Postanschrift

    Hauptstraße 2

    95138 Bad Steben

    Kontakt

    E-Mail: julia.popp@badsteben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/612956859930Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 74-0

    Fax: +49 9288 74-43

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English