Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

    Adresse

    Hausanschrift

    Coburger Str. 23

    96271 Grub a.Forst

    Postanschrift

    Coburger Str. 23

    96271 Grub a.Forst

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fabian.leutheusser@grub-am-forst.de

    De-Mail: poststelle@grub-am-forst.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58885210793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9560 9220-0

    Fax: +49 9560 922081

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English