Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fabian.leutheusser@grub-am-forst.de
De-Mail: poststelle@grub-am-forst.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58885210793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9560 9220-0
Fax: +49 9560 922081
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024