Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Dörfles-Esbach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 17:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@doerfles-esbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/263185263797Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 2333-0
Fax: +49 9561 2333-10
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024