Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Ebrach - Geschäftsstellenleitung
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Rathausplatz 2
96157 Ebrach
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/505846031924Weiterführende Informationen im BayernPortal
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