Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gäste-Information

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    95698 Neualbenreuth

    Postanschrift

    Marktplatz 10

    95698 Neualbenreuth

    Kontakt

    E-Mail: neualbenreuth@sibyllenbad.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/150520085765Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9638 933250

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English