Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bezirksamtstraße 5

    92526 Oberviechtach

    Postanschrift

    Bezirksamtstraße 5

    92526 Oberviechtach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-oberviechtach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37329572811Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37329572811Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9671 9200-0

    Fax: +49 9671 9200-49

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English