Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Schwandorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalgarten 1

    92421 Schwandorf

    Postfachadresse

    Postfach 1880

    92409 Schwandorf

    Kontakt

    E-Mail: info@schwandorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9431 45-0

    Fax: +49 9431 45-100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English