Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Maxhütte-Haidhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Str. 18

    93142 Maxhütte-Haidhof

    Postfachadresse

    Postfach 1127

    93139 Maxhütte-Haidhof

    Kontakt

    E-Mail: info@maxhuette-haidhof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22775635462Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9471 3022-0

    Fax: +49 9471 3022-611

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English