Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Pfatter
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Haidauer Str. 40
93102 Pfatter
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.pfatter@realrgb.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48663526677Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48663526677Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9481 9404-0
Fax: +49 9481 9404-25
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024