Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Postbauer-Heng - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Centrum 3
92353 Postbauer-Heng
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: peter.himml@postbauer-heng.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1879533386527Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9188 9406-22
Fax: +49 9188 9406-10
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Fachliche Freigabe
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