Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Mühlhausen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 52
92359 Mühlhausen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@muehlhausen-sulz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29330328648Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29330328648Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9185 9417-0
Fax: +49 9185 9417-29
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024