Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 09462/9422-0. Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Services!
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E-Mail: poststelle@vg-falkenstein.de
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Fachliche Freigabe
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