Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Vilseck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    92249 Vilseck

    Postfachadresse

    Postfach 9

    92246 Vilseck

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vilseck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80442248473Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9662 99-0

    Fax: +49 9662 99-19

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English