Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Sulzbach-Rosenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 25

    92237 Sulzbach-Rosenberg

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    92230 Sulzbach-Rosenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sulzbach-rosenberg.de

    De-Mail: stadt.sulzbach-rosenberg@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60997823469Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60997823469Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9661 510-0

    Fax: +49 9661 4333

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English