Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Stadt Schnaittenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenbühlstr. 1
92253 Schnaittenbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@schnaittenbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93886715468Sicheres Kontaktformular
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