Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Hohenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Postanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: markt@hohenburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92663918592Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92663918592Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9626 9211-0

    Fax: +49 9626 9211-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English