Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Stadt Weiden i.d.OPf. - Amt für Kultur, Stadtgeschichte und Tourismus
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulgasse 3 a
92637 Weiden
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3091173867104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 961 470390-0
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024