Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Massing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Berta-Hummel-Straße 2
84323 Massing
Kontakt
E-Mail: poststelle@massing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00440708806Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00440708806Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8724 9616-0
Fax: +49 8724 9616-91
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024