Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchsdorfer Str. 27

    94439 Roßbach

    Postanschrift

    Münchsdorfer Str. 27

    94439 Roßbach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-rossbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47218975700Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47218975700Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8547 9618-0

    Fax: +49 8547 9618-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English