Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Johanniskirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0
Fax: +49 8564 9608-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024