Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    94239 Ruhmannsfelden

    Postfachadresse

    Postfach 65

    94235 Ruhmannsfelden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-ruhmannsfelden.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58773983818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9929 9401-0

    Fax: +49 9929 9401-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English