Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Viechtach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Kontakt
E-Mail: info@viechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90553405463Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 808-0
Fax: +49 9942 808-240
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024