Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Hofkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
94544 Hofkirchen
Kontakt
E-Mail: info@hofkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08775033592Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8545 9718-0
Fax: +49 8545 9718-28
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024