Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Adlkofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 18
84166 Adlkofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@adlkofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90442178488Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8707 929-0
Fax: +49 8707 929-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
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