Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt a.d.Donau

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 1

    93333 Neustadt a.d.Donau

    Postanschrift

    Stadtplatz 1

    93333 Neustadt a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

    Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt-donau.de

    De-Mail: poststelle@neustadt-do.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61664485470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9445 9717-0

    Fax: +49 9445 9717-10

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English