Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Freyung - Bürgerbüro/Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94078 Freyung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300178354946Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 588-0
Fax: +49 8551 588-280
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024