Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Unterwössen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1150
83243 Unterwössen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@unterwoessen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=95996528748Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95996528748Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8641 9789-0
Fax: +49 8641 9789-26
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024