Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Vogtareuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenheimer Str. 5
83569 Vogtareuth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@vogtareuth.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=31552068752Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31552068752Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8038 9063-0
Fax: +49 8038 9063-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024