Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Stephanskirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1162
83065 Stephanskirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@stephanskirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99441065728Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 7223-0
Fax: +49 8031 7223-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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