Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Amerang - Fachbereichsleitung Fachbereich II

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserburger Straße 11

    83123 Amerang

    Postanschrift

    Wasserburger Straße 11

    83123 Amerang

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0458761237515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8075 9197-0

    Fax: +49 8075 9197-19

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English