Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen
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Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-sob.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93662861820Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8252 8951-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024