Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Königsmoos
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Neuburger Str. 10
86669 Königsmoos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@koenigsmoos.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75108252616Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75108252616Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8433 9409-0
Fax: +49 8433 9409-22
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024