Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Karlshuld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 68
86668 Karlshuld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeindeverwaltung@karlshuld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51663855606Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51663855606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8454 9493-0
Fax: +49 8454 9493-50
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024