Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Burgheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: verwaltung@burgheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47997564525Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47997564525Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8432 9412-0
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024