Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Oberschleißheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1163
85758 Oberschleißheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch ist das Rathaus ganztägig geschlossen, dafür ist das Bürgerbüro im Bürgerzentrum am Mittwoch von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@oberschleissheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07774690666Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 315613-0
Fax: +49 89 315613-21
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024