Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1249
85619 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 909974-0
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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