Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85622 Feldkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    85619 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33108546553Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 909974-0

    Fax: +49 89 909974-36

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English