Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Egling a.d.Paar - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@egling.com
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/505738304851Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8206 962112-0
Fax: +49 8206 962112-17
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024