Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Germering

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    82110 Germering

    Postfachadresse

    Postfach 1540

    82102 Germering

    Öffnungszeiten


    http://www.germering.de

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@germering.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64442360449Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64442360449Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 89419-0

    Fax: +49 89 89419-170

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English