Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Emmering
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Amperstr. 11a
82275 Emmering
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@emmering.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94219696544Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 4007-0
Fax: +49 8141 4007-44
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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