Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    85456 Wartenberg

    Postanschrift

    Marktplatz 8

    85456 Wartenberg

    Öffnungszeiten


    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-wartenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/057079678678Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8762 7309-0

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    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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